Korrekturdienst Wohlfarth
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) von Korrekturdienst Wohlfarth (im Folgenden Auftragnehmerin genannt). Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung als Vertragsbestandteil anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung sowie für künftige Geschäfte.
(2) Der Vertrag mit der Auftragnehmerin kommt erst zustande, wenn diese den Auftrag angenommen hat. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen unterliegen der Schriftform.
(3) Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist, bestimmt sich der Umfang der Leistung wie folgt: Die Leistung der Auftragnehmerin besteht darin, sämtliche vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext bestmöglich auf null zu reduzieren. Dies geschieht, indem der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Ausdruck (je nach Auftragsart) geprüft und korrigiert wird und dass diese Korrekturen auf Wunsch derart gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber ist sich dabei des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass es immer wieder vorkommt, dass sich Fehler nicht hundertprozentig beseitigen lassen. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge durch den Auftraggeber ist unter Punkt IV. (2) geregelt. Inhaltliche Änderungen des Textes durch die Auftragnehmerin sind nicht Vertragsbestandteil und werden durch die Auftragnehmerin nicht vorgenommen. Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) gehören nicht zur Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin und verstehen sich nach Absprache als zusätzliche zu vergütende Dienstleistung.
(4) Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Bezahlung ein unbeschränktes Nutzungsrecht an den von der Auftragnehmerin erstellten Texten.
(5) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verbleiben die vom Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrekturauftrages bei der Auftragnehmerin. Diese hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmerin sorgt jedoch dafür, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

II. Fälligkeit der Leistung

Für die Fälligkeit der Leistung ist die Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber maßgeblich. Das konkrete Fälligkeitsdatum gilt nur dann als wesentlicher Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich äußert und dies schriftlich in den Vertrag mit aufgenommen wird. Der Auftraggeber kann sich nur dann auf die Einhaltung des Fälligkeitszeitpunktes berufen, wenn er seinerseits sämtliche zu liefernden Unterlagen, die zur Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers vonnöten sind, im vereinbarten Umfang sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen eingehalten hat. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich das Fälligkeitsdatum angemessen.

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin die geplante Verwendung des Textes mitzuteilen (z. B. für rechtliche Zwecke). Verwendet der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen als den im Auftrag angegebenen Zweck, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, hat er dies der Auftragnehmerin bekannt zu geben. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Kommt der Auftraggeber seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nach, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Leistung nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt wurde.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vollständige, lesbare und verständliche Vorlagen einzureichen. Aus unleserlichen, unvollständigen oder unverständlichen Vorlagen resultierende Mängel sind von der Haftung ausgenommen.
(3) Die Verantwortung für die Wahrung von Rechten Dritter (z. B. urheberrechtlich geschützte Leistungen) liegt beim Auftraggeber. Dieser hat sicherzustellen, dass die der Auftragnehmerin überlassenen Texte frei von Rechten Dritter sind und gegebenenfalls eine Nutzungserlaubnis vorliegt. Macht der Auftraggeber darüber gegenüber der Auftragnehmerin keine Angaben, kann diese davon ausgehen, dass keine entgegenstehenden Rechte Dritter vorliegen.

IV. Bezahlung

(1) Die Bezahlung für die Leistung der Auftragnehmerin richtet sich nach der Preisliste der Auftragnehmerin. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste bleibt auch dann Grundlage des Vertrages, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.
(2) Die in der Website aufgeführten Preise, bezogen auf die Zeichen, beziehen sich inklusive Leerzeichen und Fußnoten.
(3) Der Auftraggeber erhält vor Abschluss und Lieferung der Leistung eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail. Die Korrektur beginnt sofort nach Erhalt des Rechnungsbetrages.
(4) Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

V. Gewährleistung und Schadensersatz

(1) Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, ebenso Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Unabhängig davon gilt die Leistung der Auftragnehmerin auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist.
(3) Stilistische Korrekturen hängen erheblich vom Sprachverständnis der Auftragnehmerin ab. Sie bedürfen mithin der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber und sind von der Haftung ausgeschlossen.
(4) Erfolgt innerhalb einer Frist von 10 Tagen kein schriftlicher Einwand gegen die Leistung der Auftragnehmerin, so gilt sie als genehmigt. Eine spätere Berufung auf etwaige Mängel ist demnach ausgeschlossen.
(5) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, auf die Höhe des Netto-Rechnungs-betrages begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. (6) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für die Wahrung der Rechte Dritter, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dies vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet.

VI. Höhere Gewalt

(1) Ist die Auftragnehmerin durch höhere Gewalt gehindert die Korrekturleistung zu erbringen, hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen. Der Eintritt von höherer Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber zum Rücktritt. Bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen sind durch den Auftraggeber zu vergüten.
(2) Höhere Gewalt definiert sich als der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen oder unmöglich machen.

VII. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte. Die Daten des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin lediglich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

VIII. Sonstiges und Schlussbestimmungen

(1)   Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin alle Umstände, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken können, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(2) Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
(3) Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

(2) Das Geschäftsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/in unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Korrekturdienst Wohlfarth (www.kodiwo.de)

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden/innen von Dr. Susanne Wohlfarth als Betreiberin von Korrekturdienst Wohlfarth (im Folgenden Auftragnehmerin genannt).

  2. Es gelten, soweit nicht anders vereinbart, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf den Internetseiten von www.kodiwo.de abrufbaren Preise. Die Seitenpreise umfassen eine DIN-A4-Normseite von 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Anhand der Zeichenanzahl des zu bearbeitenden Textes berechnet sich der Kostenvoranschlag. Alle Preise gelten ausschließlich für Korrektur in elektronischer Form, das heißt, es wird mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word direkt im Dokument für den/die Auftraggeber/in nachvollziehbar korrigiert. Wünscht der/die Auftraggeber/in eine Korrektur in Papierform, ist dies vor der Auftragserteilung mitzuteilen. Material- und Portokosten sind nicht in den Preisen enthalten und werden gesondert veranschlagt. Für Wochenendarbeiten werden zusätzliche Kosten in Höhe von 50 % aufgeschlagen.

  3. Die rechtzeitige Bereitstellung der zu bearbeitenden Unterlagen durch den/die Auftraggeber/in sowie eine schriftliche Terminbestätigung seitens der Auftragnehmerin sind Voraussetzung für eine termingerechte Lieferung. Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt wie im Auftragsschreiben vereinbart entweder in Papierform oder in auf elektronischem Weg. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail) erfolgt auf alleinige Gefahr der Auftraggeberin. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der/die Auftraggeber/in für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten durch Unbefugte nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Die Daten des/der Auftraggebers/in werden ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Texte und deren Inhalte werden vollkommen vertraulich behandelt.

  4. Die Auftragnehmerin hält sich an Terminzusagen, übernimmt aber für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt keine Haftung. Tritt eine von der Auftragnehmerin zu verantwortende Verzögerung ein, ist der/die Auftraggeber/in nach Setzung einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom geschlossenen Vertrag berechtigt. Tritt der/die Auftraggeber/in aus nicht von der Auftragnehmerin zu verantwortenden Gründen von der Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, so entsteht ihm/ihr eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Auftragnehmerin in Höhe des vollständigen Auftragswertes.

  5. Bei einem Korrektorat wird der Text hinsichtlich Rechtschreibung und Zeichensetzung korrigiert. Dem/der Auftraggeber/in ist bewusst, dass eine hohe Fehleranzahl die Qualität eines Korrektorats beeinträchtigen kann. Eine Garantie für absolute Fehlerfreiheit nach dem Korrektorat kann nicht gegeben werden.

  6. Macht der/die Auftraggeber/in nicht innerhalb von 7 Tagen (unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung) eine Beanstandung geltend, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Die Auftragnehmerin, oder eine von ihr beauftragte selbstständige Fachkraft, ist grundsätzlich nur für Fehler haftbar zu machen, die grob fahrlässig oder aus nachweislichem Vorsatz entstanden sind. Diese Haftung gilt nur, falls die Nachbesserung nicht erfolgt und beinhaltet maximal die Höhe des Auftragshonorars.

  7. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird einmalig eine kostenlose Erinnerung versendet. Sollten weitere Erinnerungsschreiben notwendig werden, berechnet die Auftragnehmerin eine angemessene Aufwandsentschädigungsgebühr. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin rechtliche Schritte vor.

  8. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch die Auftragnehmerin, oder der von ihr beauftragten selbstständigen Fachkraft, bearbeiteten Texten ist der/die Auftraggeber/in verantwortlich. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Bearbeitung von Manuskripten, Webseiten etc. aus formalen oder inhaltlichen Gründen abzulehnen.

  9. Das Geschäftsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/in unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.

  10. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/in. Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

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